Almhütten- Ferienhütten- Skihütten

www.zillertal-huetten.at Inh.Gerber Helga Hochschwendberg 487 A-6283 Hippach E-Mail. info@zillertalnet.at Tel. 0043 (0) 5282 3721

Urlaub im traumhaft schönen Zillertal

Wollen Sie Ihren Urlaub im traumhaft schönen Zillertal in Tirol verbringen? Suchen Sie Ruhe, Erholung und einmalige Landschaften?

Das Zillertal als Urlaubsregion hat für jeden etwas zu bieten. Wir empfehlen Ihnen die passenden Unterkünfte für Ihre Urlaubsreise.

Ob Sie nun Wintersportler sind oder einfach nur Unternehmungen in der Umgebung unternehmen wollen, mit uns werden Sie sich garantiert freuen, am Abend in ein gemütliches Heim zu kommen und den Tag ausklingen zu lassen.

Das Zillertal hält viel Abwechslung bereit. Genießen Sie die Tage im Schnee und die Abende in geselliger Runde in einer der vielen Apres-Ski-Bars.

Unternehmen Sie lange Wanderungen in den nahegelegenen Wäldern oder genießen Sie den Ausblick von den Zillertaler Alpen auf verschneite Täler.

Auch ein Besuch bei Swarowski oder im FeuerWerk in Fügen kann dafür sorgen, dass Ihr Urlaub einfach unvergesslich bleibt.

 

Urlaub im Zillertal für die ganze Familie

Schon für die ganz Kleinen stehen im Zillertal abwechslungsreiche Angebote bereit. Sei es der Besuch einer kindgerechten Skischule, ein paar Abfahrten mit dem Schlitten oder auch ein paar Runden auf der Eisbahn.

Für die „Großen“ stehen neben verschiedenen Schwierigkeitsgeraden bei den Pisten viele gemütliche Restaurant für gemütliche Abende zur Verfügung.


Wer mal einen Tag Auszeit von den verschneiten Pisten haben möchte, der kann sich aus dem breiten Wellness-Angebot eine entspannende Massage oder auch einen Besuch in der Sauna aussuchen,
um am nächsten Tag wieder frisch erholt auf die Piste zurückzukehren und die nächste Abfahrt zu meistern.


Aber auch Kulturliebhaber kommen in Heimatmuseen auf Ihre Kosten und Naturliebhabern bietet das Zillertal viel Platz, um diese Liebe auszuleben.

 

Egal was Sie suchen und mit wie vielen Personen Sie anreisen, wir bieten Ihnen gemütliche Chalets, gut ausgestattete Ferienhütten und romantische Alm-Berghütten, von denen Sie den Ausblick auf die herrlichen Täler bewundern können.
Alle unsere Angebote sind ausgelegt für eine Belegung ab zwei Personen und können auch gerne über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft gepachtet werden und einfach immer spontan die Möglichkeit zu haben, das schöne Zillertal zu genießen. Wenn Sie auf der Suche nach einer anderen Unterkunft sind, vielleicht nur für zwei Personen, oder wir einfach nicht das Richtige, was Ihrem Geschmack entspricht, im Angebot haben, dann nutzen Sie unseren Vermieterservice. Hier können Sie ganz bequem eintragen, für welche Region im Zillertal Sie sich interessieren,
welche Kategorie Sie bevorzugen und für welchen Zeitraum Sie eine Unterkunft im Zillertal suchen.
Die verfügbaren Vermieter können Ihre Anfrage in unserer Datenbank finden und sich bei möglichen Angeboten mit Ihnen in Verbindung setzen.

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  • Helga Gerber
     Hochschwendberg 487
     A-6283 Hippach
  • Zillertal/Tirol/Österreich
  • Tel: ++43 05282 3721

    Mobil: ++43 664 17 68 805
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Handel AGB

I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und  Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch  Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

II. Vertragsabschluss
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von  solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.


III. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme.
Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Kunden.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

IV.Lieferung
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit  Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


VI. Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf  Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.


VII. Schadenersatz

1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Zell am Ziller vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.


IX. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde


X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Ferienregionen im Zillertal

Erste Ferienregion Zillertal

Am Eingang des aktivsten Tales der Welt - dem Zillertal - liegt das Urlaubsparadies "Erste Ferienregion im Zillertal" mit den bekannten Wintersportorten Fügen/Hochfügen
und Kaltenbach.
Die Region umfasst insgesamt 12 Orte, welche den individuellen Ansprüchen der Gäste aus aller Welt voll entsprechen.

Zillertal-Arena
ZELL IM ZILLERTAL – aktive Ferienidylle auf 580 m als erster Einstieg in das erlebnisreiche Skigebiet Zillertal Arena. Details auf www.zell.at
GERLOS – auf 1.300 m im Herzen der Zillertal Arena gelegen. «Schneesicherheit» ist hier nicht nur ein Versprechen, sondern Garantie! Details auf www.gerlos.at
Mayrhofen Hippach

Wir bieten unseren Gästen die perfekte Formel für ihren Urlaub. Kommen Sie in die Ferienregion Mayrhofen-Hippach und erleben Sie die Vielfalt des Sommers!

Grenzenlose Freiheit, pure Lust am Leben und einfach nur Mensch sein - der Sommer kann so schön sein.

Tux-Finkenberg
Urlaub in Tirol - Herzlich Willkommen im schönen Tuxertal!Wir in der Urlaubsregion Tux-Finkenberg im Zillertal sind stolz auf unser grünes Hochtal, das sich sanft ansteigend an die imposanten Berge schmiegt.

Das beeindruckende Tal beheimatet die charakteristischen Orte.